LKW/BUS


Sie möchten einen LKW - Führerschein machen? Kontaktieren Sie unsere Fahrschule in München.


Klasse C (LKW): Schwerere LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Zum Führen eines schweren LKW ist mehr erforderlich, wie fahrerisches Können. Neben dem Umgang mit dem "großen Fahrzeug" lernen Sie in den theoretischen Stunden alles Notwendige über Sozialvorschriften (besser bekannt unter Lenkzeiten), Funktionsweise von Bremsen, Reifen und Co. Ein wichtiger Bestandteil in der Ausbildung ist auch die Abfahrtkontrolle am Fahrzeug. Hier werden sicherheitsrelevante Überprüfungen am Fahrzeug erlernt.


Voraussetzung:

Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre nur bei Berufskraftfahrer  Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag  begonnen werden.

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Klasse B erforderlich


Einschluss der Klasse:

C1

Befristung der Fahrerlaubnis:

auf 5 Jahre


Theoretische Ausbildung:

Bei Erweiterung: zu je 90 Minuten,

6 x Grundstoff zusätzlich...

... bei Vorbesitz B = 10 x klassenspezifischer Stoff

... bei Vorbesitz C1 = 4 x klassenspezifischer Stoff

... bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff


Bei gemeinsamen erwerb von Klasse B und C:

12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 10 x für Klasse C

Praktische Ausbildung:

Bei Erweiterung von B auf C (oder gemeinsamen Erwerb):

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers

Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten

Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten

Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten


bei Erweiterung von C1 auf C:

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers

Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten

Nachtfahrten: 1 Nachtfahrt á 45 Minuten


Erforderliche Unterlagen:

ärztliche Untersuchung

augenärztliches Zeugnis oder Gutachten

biometrisches Lichtbild

Erste-Hilfe-Ausweis







LKW - Führerschein in München


Klasse D (Omnibus): Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Viele Plätze bedeutet auch viel Verantwortung! Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, lernen Sie neben dem Umgang mit dem "großen Fahrzeug" in den theoretischen Stunden alles Notwendige über Sozialvorschriften (besser bekannt unter Lenkzeiten), Funktionsweise von Bremsen, Reifen und Co. Ein wichtiger Bestandteil in der Ausbildung ist auch die Abfahrtkontrolle am Fahrzeug. Hier werden sicherheitsrelevante Überprüfungen am Fahrzeug erlernt.


Voraussetzung:

Mindestalter 24 Jahre, die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtsag begonnen werden.

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:

Klasse B erforderlich


Einschluss der Klasse:

D1

Befristung der Fahrerlaubnis:

auf 5 Jahre


Theoretische Ausbildung:

Bei Erweiterung: zu je 90 Minuten

6 x Grundstoff zusätzlich...

... bei Vorbesitz B = 18 x klassenspezifischer Stoff

... bei Vorbesitz C1 = 12 x klassenspezifischer Stoff

... bei Vorbesitz C = 8 x klassenspezifischer Stoff

... bei Vorbesitz D1 = 8 x klassenspezifischer Stoff


Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D:

12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 18 x für Klasse D

Erforderliche Unterlagen:

Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (MPU)

augenärztliches Zeugnis und Gutachten

Bescheinigung über ärztliche Untersuchung

biometrisches Lichtbild

Erste-Hilfe-Ausweis

Führungszeugnis


Praktische Ausbildung:

Bei Erweiterung von B/C1 mehr als zwei jahre (bis zu zwei Jahren):

Grundausbildung: 33 (45) Stunden á 45 Minuten

Überlandfahrten: 12 (22) Stunden á 45 Minuten

Autobahnfahrten: 8 (14) Stunden á 45 Minuten

Nachtfahrten: 5 (8) Stunden á 45 Minuten


bei Erweiterung von C mehr als zwei Jahre (bis zu zwei Jahren):

Grundausbildung: 7 (14) Stunden á 45 Minuten

Überlandfahrten: 8 (16) Stunden á 45 Minuten

Autobahnfahrten: 4 (8) Stunden á 45 Minuten

Nachtfahrten: 3 (6) Stunden á 45 Minuten


bei Erweiterung von D1:

Grundausbildung: 20 Stunden á 45 Minuten

Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten

Autobahnfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten

Nachtfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten