PKW
Neu ab den 1.4.2021
Die Schüsselzahl 197
Klasse B: Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 9 Sitzplätze.
Endlich richtig mobil sein und mit dem Auto Ziele in nah und fern ansteuern. Dazu braucht man den „Autoführerschein“ der Klasse B. Im Normalfall bekommen Sie den PKW-Führerschein im Mindestalter von 18 Jahren. Ausnahme: begleitetes Fahren mit 17
B - Schaltgetriebe
Ausbildung wie unten Beschrieben auf Schaltung
B - Automartik
Ausbildung ist die selbe nur auf Automartik, im „Autoführerschein“ der Klasse B wir aber die Schlüsselzahl 78 Eingetragen
B - Automatik Mit Schlüsselzahl 197
Ausbildung ist die selbe nur auf Automartik und auf Schaltgetriebe, im „Autoführerschein“ der Klasse B wir aber die Schlüsselzahl 197 Eingetragen das bedeutet das mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltung innerhalb der Ausbildung gemacht werden müssen und nach Abschluss der Ausbildung
eine 15 min Prüfung beim Fahrlehrer positiv absolvieren werden muss
Voraussetzung:
Mindestalter 17 bzw. 18 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Theoretische Ausbildung:
Anhänger:
Ersterwerb:
12 x Grundstoff zu je 90 Minuten, zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung:
(bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, L,T, )
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff
Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500kg
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Wichtige Informationen für die jungen Fahrer und Begleitpersonen:
Der/die jung Fahrer/in…
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres Erhalt einer Prüfbescheinigung, ab Vollendung des 18. Lebensjahres Erhalt eines EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle.
Die Begleiter...
…müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben
Erforderliche Unterlagen:
Sehtest
Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe-Kurs“
biometrisches Lichtbild
Führerschein- und Ausweiskopie der Begleitpersonen
Klasse BE: Anhänger über 750kg Zulässiges Gesamtgewicht, aber max. 3500kg.
Klasse B96: Anhänger über 750kg zulässiges Gesamtgewicht, und /oder Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3500 kg aber max. 4250kg.
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich
Praktische Ausbildung Klasse BE:
Grundausbildung: je nach Fertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Theoretische Ausbildung Klasse BE:
keine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich
Praktische Ausbildung Klasse B96:
mindestens 7-stündige Fahrerschulung
- bestehnd aus einem Theorie- und Praxisblock
- keine Theoretische und praktische Prüfung erforderlich
- mit der von uns ausgestellten Teilnahmebescheinigung kann durch die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 96 eingetragen werden
Erforderliche Unterlagen:
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
biometrisches Lichtbild
Einschluss der Klasse:
Keine