Endlich richtig mobil sein und mit dem Auto Ziele in nah und fern ansteuern. Dazu braucht man den „Autoführerschein“ der Klasse B. Im Normalfall bekommen Sie den PKW-Führerschein im Mindestalter von 18 Jahren. Ausnahme: begleitetes Fahren mit 17
Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500kg
Mindestalter 17 bzw. 18 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Ersterwerb:
12 x Grundstoff zu je 90 Minuten, zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung:
(bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, L,T, oder B)
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff
Grundausbildung: je nach Fertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Der/die jung Fahrer/in…
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres Erhalt einer Prüfbescheinigung, ab Vollendung des 18. Lebensjahres Erhalt eines EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle.
Die Begleiter...
…müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben
Sehtest
Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe-Kurs“
biometrisches Lichtbild
Führerschein- und Ausweiskopie der Begleitpersonen
Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Klasse B erforderlich
Keine
keine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich
Grundausbildung: je nach Fertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
mindestens 7-stündige Fahrerschulung
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
biometrisches Lichtbild