Mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B oder 3)
4 x klassenspezifischer Stoff zu je 90 Minuten
Grundausbildung:
Mindestens (Pflichtstunden) 10 Stunden á 45 Minuten,
Können auch mehr sein je nach Fertigkeit des Fahrschülers.
Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden.
Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.
Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung.
Keine möglichkeit
biometrisches Lichtbild
Bescheinigung der Fahrschule
Mindestalter 16 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Ersterwerb:
12 x Grundstoff zu je 90 Minuten, zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff
Grundausbildung: je nach Fertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minunten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Nach 2 Jahren
Sehtest
Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe-Kurs“
biometrisches Lichtbild
Mindestalter 18 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Ersterwerb:
12 x Grundstoff zu je 90 Minunten,
zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung:
(bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, L,T, oder B)
6 x Grundstoff, zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff
Grundausbildung: je nach Fertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2: (weniger als 2Jahre)
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autbahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Nach 2 Jahren
Sehtest
Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe-Kurs“
biometrisches Lichtbild
Mindestalter 24 Jahre
24 Jahre bei Aufstieg von A1 auf A
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
Die Ausbildung darf beites ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Ersterwerb:
12 x Grundstoff zu je 90 Minuten, zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung:
(bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, L, T oder B) 6 x Grundstoff, zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff
Grundausbildung: je nach Fertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Bei Erweiterung von Klasse A2 auf A: (weniger als 2 Jahre)
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Nach 2 Jahren
Sehtest
Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe-Kurs“
biometrisches Lichtbild