Motorrad




Neu ab 1.1.2020

Schlüsselzahl 196 für Klasse B

  Klasse A1: Leichtkrafträder mit bis 125ccm Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung

 


Voraus­setzung:

Mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B oder 3)

Theoretische Ausbildung:

4 x klassenspezifischer Stoff zu je 90 Minuten



 Praktische Ausbildung:

Grundausbildung:

Mindestens (Pflichtstunden)  10 Stunden á 45 Minuten,

Können auch mehr sein je nach Fertigkeit des Fahrschülers.

Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden.


Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.

Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung.




Aufstiegs­prüfung:

Keine möglichkeit

Erforderliche Unterlagen:

biometrisches Lichtbild

Bescheinigung der Fahrschule






Durch unsere Kurse in München machen wir es möglich, dass Sie einen Klasse A2 Motorradführerschein machen können.

Klasse A1: Leichtkrafträder mit bis 125ccm Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung


Voraus­setzung:

Mindestalter 16 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

Theoretische Ausbildung:

Ersterwerb:
12 x Grundstoff zu je 90 Minuten, zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff



Praktische Ausbildung:

Grundausbildung: je nach Fertigkeit des Fahrschülers

Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten

Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minunten

Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten



Aufstiegsprüfung:

Nach 2 Jahren

Erforderliche Unterlagen:

Sehtest

Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe-Kurs“

biometrisches Lichtbild





Lieber ein Motorradführerschein für Klasse A2? Machen Sie Kurse in unserer Fahrschule in München.

Klasse A2: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW/ 48 PS


Voraus­setzung:

Mindestalter 18 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

Theoretische Ausbildung:

Ersterwerb:
12 x Grundstoff zu je 90 Minunten,

zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff

Erweiterung:

(bei Vorbesitz der Klasse A1,  AM, L,T, oder B)

6 x Grundstoff, zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff



Praktische Ausbildung:

Grundausbildung: je nach Fertigkeit des Fahrschülers

Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten

Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten

Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2: (weniger als 2Jahre)
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers

Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Autbahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten

Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten



Aufstiegs­prüfung:

Nach 2 Jahren

Erforderliche Unterlagen:

Sehtest

Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe-Kurs“

biometrisches Lichtbild






Klasse A: Alle Kraft­räder ohne Leis­tungs- und Gewichts­be­schrän­kung

Voraus­setzung:


Mindestalter 24 Jahre
24 Jahre bei Aufstieg von A1 auf A
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A

Die Ausbildung darf beites ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.

Theoretische Ausbildung:

Ersterwerb:
12 x Grundstoff zu je 90 Minuten, zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff

Erweiterung:

(bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, L, T oder B) 6 x Grundstoff, zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff



 Praktische Ausbildung:

Grundausbildung: je nach Fertigkeit des Fahrschülers

Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten

Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten

Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Bei Erweiterung von Klasse A2 auf A: (weniger als 2 Jahre)

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers

Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten

Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten




Aufstiegs­prüfung:

Nach 2 Jahren

Erforderliche Unterlagen:

Sehtest

Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe-Kurs“

biometrisches Lichtbild